Die GEV vertritt die Interessen aller Eltern der Schule und wirkt an wichtigen schulischen Entscheidungen mit. Sie fördert den Austausch zwischen Elternschaft und Schule.
Alle zu Beginn des Schuljahres auf den ersten Elternabenden gewählten Elternvertretenden der Klassen bilden die Gesamtelternvertetung. Aufgaben, Pflichten und weiters finden sich in §90 des Berliner Schulgesetzes.
