In Berlin werden grundsätzlich Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind vorzeitige Einschulungen oder Rückstellungen möglich.
Die Grundschule in Berlin-Kreuzberg.
In Berlin werden grundsätzlich Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind vorzeitige Einschulungen oder Rückstellungen möglich.