Kann mein Kind für besondere Anlässe beurlaubt werden?

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Beurlaubungen müssen grundsätzlich rechtzeitig beantragt und begründet werden. Die Entscheidung erfolgt entsprechend den schulrechtlichen Regelungen durch Klassenleitung oder Schulleitung.

Eine Beurlaubung, die direkt an die Ferien angrenzt darf in der Regel nicht genehmigt werden.

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